Bundespräsidentenwahl-Wiederholung des 2. Wahlganges -Sonntag, 4. Dezember 2016

20.10.2016 06:53

Bundespräsidentenwahl-Wiederholung des 2. Wahlganges am Sonntag, 2. Oktober 2016

Einsicht in das Wählerverzeichnis:

im Zeitraum von 18.10.2016 - 22.10.2016 haben Sie die Möglichkeit von  

Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr, 

Donnerstag von 13:00 - 17:00 Uhr und 

Samstag, 22.10.2016 von 08:00 bis 12:00 Uhr 

am Gemeindeamt Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. 

 

Wählen mit Wahlkarte

Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.

Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist, können bei der Heimatgemeinde eine automatische Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich beantragen.

Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.

Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die in Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.

Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

Menschen in Heil- und Pflegeanstalten sowie Bettlägerige können von so genannten besonderen Wahlbehörden besucht werden und vor diesen ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte ausüben. Auch Häftlinge (sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind) können vor besonderen Wahlbehörden wählen.

Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiterzuleiten. 

Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?

Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag – wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 2. Tag vor dem Wahltag – beantragen; mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.

 

Weitere Informationen zur Bundespräsidentenwahl finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums.

20.10.2016