Viele Tierbesitzer möchten ihren Katzen ermöglichen, dass sie im Freien die Gegend
erkunden können. Bei regelmäßigem Freilauf für Katzen sind allerdings die
tierschutzrechtlichen Regelungen, die in ganz Österreich gelten, zu beachten. Diese besagen,
dass Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastriert werden müssen,
sofern sie nicht zur Zucht verwendet werden. Das gilt ausnahmslos für alle in Österreich
gehaltenen Katzen.
Diese verpflichtende Kastration von Katzen verhindert eine ungewollte Vermehrung. Zudem
hat sie auch viele Vorteile für die Gesundheit und das Verhalten der Tiere (z.B. geringeres
Risiko für hormonell bedingte Erkrankungen wie Gesäugetumore oder Zysten, weniger
übelriechendes Markieren oder weniger Herumstreunen).
In Österreich leben viele verwilderte ehemalige Hauskatzen, die nicht kastriert wurden und
entlaufen sind. Diese Streunerkatzen vermehren sich unkontrolliert, wodurch viel Tierleid
entsteht. Nur durch eine konsequente Kastration von Katzen kann verhindert werden, dass
neue Katzen zur bestehenden Streunerkatzen-Population hinzukommen. Die Kastration der
eigenen Katzen ist somit auch ein wichtiger Beitrag jedes einzelnen Katzenhalters zur Lösung
der Streunerkatzenproblematik und zu einem aktiven Tierschutz.
Kastriert werden müssen Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie nur dann nicht, wenn
diese zur Zucht eingesetzt werden. Mit der Zucht von Katzen sind jedoch einige
Verpflichtungen verbunden: Vor dem Beginn muss diese bei der
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat gemeldet werden und ist bei größeren Zuchten sogar
bewilligungspflichtig. Zudem müssen alle weiblichen als auch männlichen Katzen, die zur
Zucht verwendet werden, mit einem Microchip durch einen Tierarzt gekennzeichnet und
innerhalb eines Monates nach der Kennzeichnung in der amtlichen Heimtierdatenbank
registriert werden. Die Kennzeichnung und Registrierung bereits gehaltener Zuchtkatzen
muss übrigens bis längstens 31. Dezember 2018 erfolgen.
Eine Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes liegt dann vor, wenn die Fortpflanzung durch den
Halter bewusst ermöglicht oder aber auch nicht verhindert wird. - Selbst dann, wenn die für
das Decken eingesetzten männlichen Tiere unbekannt sind, wie das bei freilaufenden Katzen
vorkommt.
Zusammenfassend kann man also sagen: Bei regelmäßigen Freigang müssen Katzen
kastriert werden. Ausgenommen davon ist einzig die Zucht von Katzen, für die es jedoch
einige Voraussetzungen zu erfüllen gilt.
Diese Information wird zur Verfügung gestellt von:
Dr. Cornelia Rouha-Mülleder
Tierschutzombudsfrau Oö
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Tel.: (+43 732) 77 20-142 81
Fax: (+43 732) 77 20-21 42 89
E-Mail: tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at