Reparaturbonus bei Elektrogeräten

08.10.2018 13:02

Land OÖ

"Reparaturbonus" - Reparaturdienstleistungen bei Elektrogeräten für Privatpersonen

Ziel der Förderaktion ist es, durch das Reparieren von Elektrogeräten Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu vermeiden. Die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern soll verlängert und damit der Wandel von der Wegwerfgesellschaft zu einer nachhaltigen Gesellschaft unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich

Was wird gefördert?

Die Reparatur von haushaltsüblichen

  • Elektrogroßgeräten
  • Elektrokleingeräten

Eine beispielhafte Aufzählung von förderfähigen Haushalts-Elektrogeräten finden Sie am Ende der Seite.

Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Vergabe des Reparaturauftrages Kontakt mit der Förderstelle auf.

Hinweis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass NUR Reparaturen von dazu berechtigen Gewerbebetrieben, die im Reparaturführer Oberösterreich angeführt sind (siehe Link weiter unten), anerkannt werden. Bitte fragen Sie den Betrieb Ihrer Wahl, ob er gelistet ist bzw. teilen Sie diesem mit, dass eine kostenlose Registrierung VOR der Reparatur notwendig ist.

Wie wird gefördert?

Das Ausmaß der Förderung beträgt je Haushalt und Kalenderjahr 50 % der förderungsfähigen Brutto-Reparaturkosten, maximal 100 Euro.

Förderfähige Kosten sind Reparaturdienstleistungen an Elektrogeräten.

Gefördert werden ausschließlich Arbeitszeit und Materialkosten für die Reparaturen.

Diese Landesförderung kann mit allfälligen weiteren Förderungen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100 % der anrechenbaren Kosten) erfolgen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Auf der Rechnung muss die Art der Reparatur ausgewiesen sein.
  • Rechnungsdatum ab 03. September 2018

  • Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF bzw. der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes idgF
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
  • Bei Nichteinhaltung der Richtlinien ist die Förderung zurückzuzahlen.
  • Die Förderwerberin bzw. der Förderwerber haftet für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben.
  • Förderwerberinnen bzw. Förderwerber müssen den Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben.
  • Eine Förderung für Kosten für Reparaturdienstleistungen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ist nicht möglich.
  • Die ausführende Firma muss im Reparaturführer Oberösterreich registriert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Detailliert aufgeschlüsselte Rechnung (mit Art der Reparatur) und Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) in Kopie

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Die Förderung ist NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 4 Wochen nach Ausstellung der maßgeblichen Rechnung, ONLINE mittels elektronischem Antragsformular inkl. detailliert aufgeschlüsselter Rechnung (mit Art der Reparatur) und Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) beim Amt der Oö. Landesregierung zu beantragen.

In Ausnahmefällen kann die Antragstellung auch mittels E-Mail (foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at) oder am Postweg erfolgen.

Die dafür erforderlichen Formulare befinden sich auf der Homepage des Landes OÖ. Sämtliche notwendige Unterlagen sind IN KOPIE mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Beurteilung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen Angaben werden im Rahmen der Antragsprüfung abgelehnt bzw. storniert.

Auszahlung

Nach Feststellen der Förderfähigkeit ergeht die politische Förderzusage und der errechnete Förderungsbetrag wird auf Ihre angegebene Kontoverbindung überwiesen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF bzw. Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes idgF

Laufzeit

Das Sonderförderprogramm „Reparaturbonus“ – Reparaturdienstleistungen bei Elektrogeräten für Privatpersonen startet mit 03. September 2018 (es gilt das Rechnungsdatum) und endet nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel, spätestens jedoch am 31. Dezember 2019.

Den Link zum Onlineantrag finden Sie hier.

Nachstehend finden Sie außerdem das Formular als pdf-Datei. Bitte verwenden Sie dieses nur, falls die Verwendung der Onlineversion nicht möglich ist.

08.10.2018