"Reparaturbonus" - Reparaturdienstleistungen bei Elektrogeräten für Privatpersonen
Ziel
der Förderaktion ist es, durch das Reparieren von Elektrogeräten
Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu vermeiden. Die Nutzungsdauer
von Gebrauchsgütern soll verlängert und damit der Wandel von der
Wegwerfgesellschaft zu einer nachhaltigen Gesellschaft unterstützt
werden.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich
Was wird gefördert?
Die Reparatur von haushaltsüblichen
- Elektrogroßgeräten
- Elektrokleingeräten
Eine beispielhafte Aufzählung von förderfähigen Haushalts-Elektrogeräten finden Sie am Ende der Seite.
Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Vergabe des Reparaturauftrages Kontakt mit der Förderstelle auf.
Hinweis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass NUR Reparaturen von dazu
berechtigen Gewerbebetrieben, die im Reparaturführer Oberösterreich
angeführt sind (siehe Link weiter unten), anerkannt werden. Bitte fragen
Sie den Betrieb Ihrer Wahl, ob er gelistet ist bzw. teilen Sie diesem mit, dass eine kostenlose Registrierung VOR der Reparatur notwendig ist.
Wie wird gefördert?
Das Ausmaß der Förderung beträgt je Haushalt
und Kalenderjahr 50 % der förderungsfähigen Brutto-Reparaturkosten,
maximal 100 Euro.
Förderfähige Kosten sind Reparaturdienstleistungen an Elektrogeräten.
Gefördert werden ausschließlich Arbeitszeit und Materialkosten für die Reparaturen.
Diese Landesförderung kann mit allfälligen weiteren Förderungen
kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100 % der
anrechenbaren Kosten) erfolgen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnung (mit Art der Reparatur) und Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) in Kopie
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer
Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit
dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die
betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung
aufzeigen:
Antragstellung
Die Förderung ist NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 4
Wochen nach Ausstellung der maßgeblichen Rechnung, ONLINE mittels
elektronischem Antragsformular inkl. detailliert aufgeschlüsselter Rechnung (mit Art der Reparatur) und Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) beim Amt der Oö. Landesregierung zu beantragen.
In Ausnahmefällen kann die Antragstellung auch mittels E-Mail (foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at) oder am Postweg erfolgen.
Die dafür erforderlichen Formulare befinden sich auf der Homepage des Landes OÖ.
Sämtliche notwendige Unterlagen sind IN KOPIE mit dem Antrag zu
übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des
Antrages.
Beurteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen die
Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien.
Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen Angaben werden im Rahmen der Antragsprüfung abgelehnt bzw. storniert.
Auszahlung
Nach Feststellen der Förderfähigkeit ergeht die politische
Förderzusage und der errechnete Förderungsbetrag wird auf Ihre
angegebene Kontoverbindung überwiesen.
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF bzw. Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF
Laufzeit
Das Sonderförderprogramm „Reparaturbonus“ – Reparaturdienstleistungen
bei Elektrogeräten für Privatpersonen startet mit 03. September 2018
(es gilt das Rechnungsdatum) und endet nach Maßgabe der vorhandenen
finanziellen Mittel, spätestens jedoch am 31. Dezember 2019.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie hier.
Nachstehend finden Sie außerdem das Formular als pdf-Datei. Bitte verwenden Sie dieses nur, falls die Verwendung der Onlineversion nicht möglich ist.