Heizkostenzuschuss 2018/19

24.01.2019 08:17

Land OÖ

Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt 152 Euro bei Unterschreiten der festgesetzten Einkommensgrenze.

Das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen darf die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2018
- Alleinstehende: Euro 909,42
- Ehepaar/ Lebensgemeinschaft: Euro 1.363,52
- je Kind: Euro 169,39

nicht übersteigen.

Bei Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kindern ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von Euro 909,42 anzuwenden, bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz.

Die Antragsfrist läuft vom 07. Jänner 2019 bis 12. April 2019. Für sämtliche Anträge gelten
die Einkommensverhältnisse des Jahres 2018.

Bezieher/innen von bedarfsorientierter Mindestsicherung haben keinen Anspruch auf
den Heizkostenzuschuss.

Nachstehend finden Sie das Antragsformular zur Beantragung des Heizkostenzuschusses, das auch auf dem Gemeindeamt aufliegt.

24.01.2019